Auch bei einer Trennung oder Scheidung verbleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Das Sorgerecht ändert sich jedoch hinsichtlich des Umfanges, wenn die Eltern nicht mehr im gleichen Haushalt leben.
Über Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie Kleidung, kleinere Arztbesuche sowie die Erledigung der Hausaufgaben, entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Lediglich in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist es erforderlich, dass sich die Eltern einig sind.
Wichtige Entscheidungen, die das Kind betreffen sind zum Beispiel:
- der Besuch des Kindergartens
- die Wahl der Schule oder etwa
- ein Schul- oder Aufenthaltswechsel
Dazu benötigt der Elternteil, bei dem das Kind vorwiegend lebt, die Zustimmung des anderen. Entscheidungen die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, werden also gemeinsam getroffen, auch nach einer Scheidung.
Im Sorgerecht geht es um existentielle Fragen für den jeweiligen Elternteil. Daher sollten Sie Ihre Angelegenheit nur Spezialisten anvertrauen. Als Experten im Familienrecht können wir Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam die beste Strategie entwickeln. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin.